Häufig gestellte Fragen (FAQ’s) bei Let’s drive AG, Unterägeri

Sicherlich haben Sie auch nach der Durchsicht unserer Seite noch die eine oder andere Frage. Mit der Zusammenstellung der am häufigsten gestellten Fragen (FAQ’s) bei Let’s drive AG, Unterägeri möchten wir ein wenig Licht in’s Dunkel bringen und hoffen, dass wir dabei Ihr Anliegen beantworten können.

Blick von Nordwesten auf die Aegeritalgarage, so wie sie sich heute präsentiert

Ja, unser Partnerbetrieb Aegeritalgarage AG stellt für uns die Fahrzeuge optisch und technisch bereit und verfügt über alle notwendigen technischen Voraussetzungen für Service- und Reparaturarbeiten an allen Fahrzeugmarken. Die Aegeritalgarage AG betreut Sie auch nach der Übergabe Ihres Fahrzeuges mit dem ganzen Serviceangebot.

Ja, selbstverständlich gerne. Unser Partnerbetrieb Aegeritalgarage AG kann Ihnen eine ganze Palette an Dienstleistungen anbieten, welche Ihnen das Leben einfacher und bequemer gestalten. Eine grobe Übersicht der Dienstleistungen sehen Sie hier.

Nein, die Hersteller sind verpflichtet, bei fachgerecht durchgeführter Wartung nach Herstellervorschriften die Neuwagengarantie dem Halter zu gewähren.
Einige Hersteller zeigen sich auch über die Neuwagengarantie hinaus kulant. Eine Kulanz ist jedoch rechtlich nicht bindend und wird deshalb in den jeweiligen Garantiebestimmungn nicht erwähnt oder themtisiert. Ein Kulanzfall wird vom Hersteller oder Importeur immer individuell und von Fall zu Fall beurteilt und gutgesprochen. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Hilfe oder Unterstützung an den Halter des neuen Fahrzeuges.
Ähnlich verhält es sich auch bei der Rostgarantie. Obwohl moderne Fahrzeuge immer besser in Sachen Rostvorsorge geworden sind, geben die Hersteller in der Regel bei Rostschäden eine Garantie bei Durchrostung zwischen 8 – 12 Jahren. Diese Rostgarantien sind dann jedoch an Bedingungen geknüpft, welche in den Garantiebestimmungen beschrieben sein müssen. Eine der meisten Bedingungen ist eine regelmässige Wartung und Rostschutzkontrolle in einer Fachwerkstatt.

Ja, das ist möglich auch wenn Sie kein Fahrzeug von uns kaufen. Wenn Sie Ihr Fahrzeug zu verkaufen haben, kontaktieren Sie uns doch einfach und wir machen Ihnen einen Vorschlag. Dazu benötigen wir nur einen kurzen Werkstatttest Ihres Fahrzeuges für die Wertermittlung.

In der Regel ja.
Sollte ein Fahrzeug aber früher einen Unfallschaden erlitten haben, werden wir Ihnen dies mitteilen, im Kaufvertrag vermerken und auch auf der Rechnung aufführen. In so einem Fall würden wir Ihnen den genauen Reparaturumfang aufzeigen und Sie mit Dokumenten über die Reparatur versorgen, wenn vorhanden.

Bagatellschäden
Dies können kleinere, geringfügige Deformationen z.B. in Türen oder an der Seitenwand, wie sie bei unsorgfältigem Türe-öffnen des nebenstehenden Fahrzeuges entstehen, bedeuten. Dies sind jedoch Gebrauchsspuren, welche sich im Laufe eines Fahrzeuglebens leider allzu oft nicht vermeiden lassen.

Nicht unfallfrei
Von „nicht unfallfrei“ spricht man, wenn ein Schaden den Umfang eines Bagatellschadens überschritten hat. Dies können z.B. Schäden an Seitenwand oder dem Dach sein welche fachgerecht ausgeführt, später nicht mehr sichtbar sind.

Unfallfahrzeug
Von einem Unfallfahrzeug spricht man, wenn es früher eine „erhebliche Beschädigung“ erlitten hat. Erheblich heisst dabei, dass primär tragende Teile des Fahrgestells deformiert oder verschoben wurden.

Es ist deshalb zwischen diesen drei Begriffen zu unterscheiden. Unfallfrei ist ein Status, der im Gesetz nicht explizit aufgeführt ist und deshalb bei jedem Gerichtsfall individuell beurteilt werden muss. Ausführliche Angaben finden Sie bei asa.ch

Es ist unsere Pflicht, Sie genau über den Zustand des Fahrzeuges zu informieren.

Ja, das ist problemlos möglich. Ein Occasionsfahrzeug lässt sich genau gleich wie ein Neufahrzeug leasen oder finanzieren. Man muss dabei jedoch einige Einschränkungen beachten, besonders beim Restwert nach Finanzierungsende.
Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne, denn da kennen wir uns bestens aus.

Ja, wir gehen gerne auf Ihre Wünsche ein. Mit Vorteil entwerfen wir mit Ihnen zusammen einen Steckbrief des zukünftigen Autos anhand einer Bedarfsanalyse, welche wir mit Ihnen zusammen erstellen.

Ja, das ist immer möglich. Da es sich bei den Neuwagen um offizielle Schweizer-Import-Fahrzeuge handelt, sind diese frei nach Ihren Wünschen konfigurierbar und weisen die vollen Neuwagengarantie-Leistungen auf.

Kein Problem; Sie nennen uns Ihre Wünsche (welche wir mit Vorteil mit Ihnen zusammen in einer Bedarfsanalyse ermitteln) und wir finden Ihren idealen Wagen aus der grossen Fülle an Angeboten.

Ja, unsere angeschriebenen und publizierten Preise beinhalten immer eine Occasions-Garantie im Umfang von 12 Monaten. Ausgenommen sind nur einige ganz wenige Fahrzeuge älter als 10 Jahre und in einem Preissegment unter Fr. 10’000.-

Ja, das ist problemlos möglich. Gerne ermitteln wir nach einem kurzen Werkstatttest den Wert Ihres Fahrzeuges und erstellen Ihnen eine vorteilhafte Offerte.

Der Preis von Direktimporten hängt von verschiedenen Faktoren ab und die Frage lässt sich deshalb nicht so einfach beantworten.
Wichtig dabei ist, dass für einen Vergleich alle relevanten Faktoren in die Rechnung einfliessen. Da jeder direkte Import eines Fahrzeuges individuell ist, muss die Frage auch differenziert beurteilt werden.
Folgende Faktoren beeinflussen den Preis, respektive gehören in einen seriösen Vergleich:

  • Fremdwährungskurs des Importlandes
  • Importland (Neuwagengarantie wird nicht von jedem Land akzeptiert)
  • Wagenwert (meistens Neupreis)
  • Importzoll an der Schweizer Grenze
  • Vorführ- und Zulassungskosten in der Schweiz
  • Bereitstellungskosten für die Kontrolle auf dem Strassenverkehrsamt (inkl. Besorgung aller nötiger Dokumente)
  • Garantiebeginn im Herkunftsland (die Fahrzeuge weisen meistens nicht die volle Garantiedeckung auf)

Lesen Sie zur Frage der Garantiedeckung den informativen Artikel der Sendung „Kassensturz“ von SRF.
Berücksichtigen Sie auf jeden Fall alle obengenannten Faktoren beim Preisvergleich mit einem „Schweizer Modell“.

Nein, der Hersteller kann Sie nicht zwingen, den Service Ihres Fahrzeuges in einer Markenvertretung machen zu lassen. Wichtig dabei ist jedoch, dass der Service fachmännisch und nach Herstellervorschriften durchgeführt wird. So behält die Neuwagengarantie ihre volle Gültigkeit.
Unser Partner Aegeritalgarage AG ist dafür bestens gerüstet und

Nein, das ist nicht zwingend notwendig, vor allem wenn Sie etwas weiter von uns weg wohnen. Natürlich würden wir uns freuen, wenn Sie auch nach dem Kauf bedienen dürfen mit unserer Fülle an Dienstleistungen.

Alle unsere Occasionsfahrzeuge werden Ihnen mit vollem Tank und einer gültigen Autobahnvignette übergeben. Zudem nehmen wir uns Zeit, Ihnen  bei der Ablieferung Ihr neues Fahrzeug zu erklären und Ihnen allfällige Fragen zu beantworten.
Folgende Positionen sind in der Ablieferpauschale bereits vorhanden:

  • voller Tank
  • gültige Autobahnvignette
  • Bestellung Versicherungsnachweis
  • Fahrzeug beim Strassenverkehrsamt zulassen
  • Fahrzeugablieferung inkl. Erklärung der Systeme

Grössere Discounter inserieren Ihre Fahrzeuge zum niedrigst möglichen Preis. Alle Zusatzdienstleistungen, wie Ablieferpaket oder eine Garantie müssen vom Kunden zusätzlich gekauft werden.
Nicht selten werden auch bei den Instandstellungskosten gepart; der Service liegt schon lange zurück oder es wurde nur das nötigste gemacht (wenn überhaupt) und kurz nach der Übernahme bekommt der neue Besitzer Post vom Strassenverkehrsamt für ein Aufgebot zur Fahzeugprüfung.
Bei uns ist alles inklusive. Unsere Preise verstehen sich inklusive Ablieferpaket, Garantie  und der Service ist noch min. 9 Monate gültig, die MFK ist frühestens in einem Jahr fällig. Der genaue Umfang können Sie bei unseren Qualitätsstandards nachlesen.
Wenn Sie alles nachrechnen sind wir vielfach sogar günstiger als ein Discounter und Sie ersparen sich viele Diskusionen und Ärger.

Ja, alle Fahrzeuge welche bei uns stehen können Sie auch jederzeit probefahren

Ganz klar JA; Sie dürfen Ihr Dieselfahrzeug auch in Zukunft fahren.
Die aktuelle Debatte um den Dieselmotor und insbesondere ein drohendes Fahrverbot in Innenstädten Deutschlands wird leider momentan sehr plakativ und indiffenziert geführt.
Der Diesel ist für die Erfüllung der geforderten Klimaziele in ganz Europa sehr wichtig, um nicht zu sagen unverzichtbar. Die Importeure können die ehrgeizigen CO2 Vorgaben nur mit dem Diesel zusammen erreichen – der Benzinmotor ist dazu noch zu ineffizient. Lesen Sie dazu den informativen Artikel in der Migros Zeitung vom März 2018 „Diesel ist fürs Klima besser als Benzin“.
Mit einem Dieselmotor helfen Sie also aktiv mit, die Klimaziele des Bundes zu erreichen. Auch wenn der Feinstaubausstoss bei den Dieselmotoren etwas höher ist als bei einem Benziner, gilt das Prinzip der Besitzstandswahrung. Wenn Sie also einen Diesel fahren, dürfen Sie diesen auch in Zukunft nutzen.
Die drohenden Fahrverbote in Deutschlands Innenstädten würden nach neusten Informationen nur Motoren, welche nicht mindestens Euro 5 erreichen, betreffen, sollte das Gesetz denn wirklich umgesetzt werden können. In der Regel sind Fahrzeuge ab Baujahr 2010 mit Euro 5 und ab Baujahr 2015 mit Euro 6 Motoren ausgestattet und diese sind ähnlich sauber wie Benzinmotoren.
Lesen Sie dazu auch den Artikel auf 20 Minuten.

Wenn Ihre Frage nicht dabei war, beantworten wir Ihnen diese gerne persönlich. Füllen Sie dazu einfach das nebenstehende Formular aus oder rufen Sie uns an unter der Telefon Nr. 041 754 57 07