Bagatellschäden
Dies können kleinere, geringfügige Deformationen z.B. in Türen oder an der Seitenwand, wie sie bei unsorgfältigem Türe-öffnen des nebenstehenden Fahrzeuges entstehen, bedeuten. Dies sind jedoch Gebrauchsspuren, welche sich im Laufe eines Fahrzeuglebens leider allzu oft nicht vermeiden lassen.
Nicht unfallfrei
Von „nicht unfallfrei“ spricht man, wenn ein Schaden den Umfang eines Bagatellschadens überschritten hat. Dies können z.B. Schäden an Seitenwand oder dem Dach sein welche fachgerecht ausgeführt, später nicht mehr sichtbar sind.
Unfallfahrzeug
Von einem Unfallfahrzeug spricht man, wenn es früher eine „erhebliche Beschädigung“ erlitten hat. Erheblich heisst dabei, dass primär tragende Teile des Fahrgestells deformiert oder verschoben wurden.
Es ist deshalb zwischen diesen drei Begriffen zu unterscheiden. Unfallfrei ist ein Status, der im Gesetz nicht explizit aufgeführt ist und deshalb bei jedem Gerichtsfall individuell beurteilt werden muss. Ausführliche Angaben finden Sie bei asa.ch
Es ist unsere Pflicht, Sie genau über den Zustand des Fahrzeuges zu informieren.